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Baumwert & Baumschäden

Baumschäden | Baumwert | Gutachten

Gehölz-/ Baumwert & Baumschäden 
vom Gutachter ermitteln lassen

Sie haben einen Baumschaden und möchten für den Schadensersatzfall Ihren Baumwert ermitteln lassen? Dann sind wir von Baumsachverständiger.eu Ihr Ansprechpartner für die Ermittlung von Gehölzwerten sowie die Beurteilung und Behandlung von Baumschäden. Egal, ob Ihr Baum durch einen Verkehrsunfall beschädigt wurde oder Ihre Grundstücksteile aus öffentlich-rechtlicher Seite in Anspruch genommen werden – wir sind in Deutschland, Österreich und der Schweiz bei Ihnen vor Ort und beraten Sie umfassend zu Ihrem Anliegen. Zudem kümmern wir uns um die Baumpflege und behandeln Baumschäden. Darüber hinaus übernehmen wir die Folgekontrollen bei beschädigten Bäumen, um sie vor weiteren Schädigungen oder gar vor dem Absterben zu bewahren. Auch für die Beurteilung von Baumkrankheiten sind wir Spezialisten und erstellen Ihnen gerne ein professionelles Baumgutachten. Sollten Sie Fragen haben oder einen Termin mit uns vereinbaren wollen, sprechen Sie uns gerne an. Wir bieten Ihnen eine kostenlose Erstberatung und einen kompetenten Service rund um Ihren Baumbestand.

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Wofür wird der Gehölz- bzw. Baumwert ermittelt?

Wofür wird der Gehölz- bzw. Baumwert ermittelt?

Der Gehölz- oder Baumwert ist in verschiedenen Situationen von Bedeutung. Im Zusammenhang mit der Schadensermittlung muss der Gehölzwert beispielsweise bestimmt werden, wenn ein privatrechtlicher Schadensersatzanspruch bei Beschädigung oder Zerstörung von Grünflächen vorhanden ist. Werden Grundstücksteile öffentlich-rechtlich in Anspruch genommen, ist der Gehölzwert ebenso für die Höhe der Entschädigung von Relevanz. Dabei kann von einer Wertminderung des gesamten Grundstücks oder einem Teil des Grundstückswertes ausgegangen werden. Auch für die Betrachtung der Wirtschaftlichkeit von geplanten Baumpflegemaßnahmen wird der Gehölzwert als Grundlage für die Rentabilitätsrechnung hinzugezogen. Weitere Fälle, in welchen die Gehölzwertermittlung und Schadensberechnungen angewendet werden, können sein:

  • Baulandumlegung
  • Flurbereinigung
  • Unterschutzstellung
  • Ausgleichsmaßnahmen
  • Baumschutzregelungen
  • Zugewinnausgleich bei Ehescheidungen

Grundsätzlich dient der Gehölzwert für die Regelung von Schadensersatzfällen und die Enteignungsentschädigung durch Vorschriften des Baugesetzbuches. Dabei geht es vor allem darum, dass der Gehölzwert den Grundstückswert mitbestimmt.

Wie wird der Gehölzwert ermittelt?

Wie wird der Gehölzwert ermittelt?

Für die Wertermittlung von Bäumen und Gehölzen gibt es verschiedene Methoden, wobei die am häufigsten verwendete die Methode Koch ist. Diese wurde 2013 vom Bundesgerichtshof in seinem Urteil offiziell anerkannt und in den 60er Jahren von Werner Koch entwickelt. Der Gehölzwert wird dabei mit dem Sachwertverfahren ermittelt. Die funktionsbezogenen Herstellungskosten des Gehölzes werden nach den aktuellen marktüblichen Preisen berechnet, wobei Schäden sowie Alterswertminderungen beachtet werden. Zu den Herstellungskosten zählen die Kosten für die Pflanzung, Anwachs- und Herstellungspflege sowie die Verzinsung des eingesetzten Kapitals. Unter den Punkt Anwachspflege fallen alle Ausgaben für Bewässerung, Erhalten und Jäten, Erziehungsschnitt und Ausfallrisiko. Die Anwachsphase ist bei den meisten Bäumen nach drei bis vier Jahren beendet und die Entwicklung zum Großbaum beginnt. Ideelle Werte oder Sonderangebote werden bei der Kostenberechnung nicht berücksichtigt. Im Fokus steht somit der aktuelle Kostenstand, welcher nötig wäre, um das Gehölz zum Berechnungszeitpunkt am jeweiligen Standort wieder herzustellen. Durch die langen Laufzeiten stellt auch die Zinsbelastung einen hohen Kostenfaktor dar. Davon werden Fehler und Schäden als Wertminderung abgezogen, deren Ausmaß nach festgelegten Richtlinien bestimmt wird. Die Alterswertminderung im Sinne einer Abschreibung für Abnutzung (AfA) wird ab dem Eintreten der Altersphase eines Baumes und damit mit abnehmender Funktionserfüllung angesetzt.

Einige Positionen bei der Methode Koch beeinflussen das Wertermittlungsfahren besonders nachhaltig. Dazu gehört beispielsweise die Gehölzausgangsgröße. Diese wird unter Berücksichtigung der Kostenverhältnismäßigkeit und entsprechend der Funktion des jeweiligen Baumes ausgewählt. Nach Koch soll die Ausgangsgröße nach Gehölzart, Standort und Funktion so gewählt werden, dass sie für einen wirtschaftlich denkenden Eigentümer noch realistisch wäre. Bei Schadensersatzfällen an Gehölzen ist die Gehölzfunktion von besonderer Bedeutung. Hat das Gehölz eine hohe Funktion am jeweiligen Standort, ist die Funktion im Schadensfall möglichst schnell wieder herzustellen. So kann beispielsweise im Gegenzug die Größe des nachzupflanzenden Baumes so gewählt werden, dass die Herstellungszeit bis zur Funktionserfüllung niedriger ist. Wird ein Baum gepflanzt, welcher statt zwanzig nur zehn Jahre bis zur vollen Funktionstüchtigkeit benötigt, werden enorme Pflege- und Kapitalisierungskosten eingespart.

Arten von Baumschäden

Arten von Baumschäden

Baumschäden werden in verschiedene Kategorien unterteilt. Man unterscheidet dabei Teil- und Totalschäden. Bei einem entstandenen Teilschaden wird zudem berücksichtigt, ob es dadurch zu einer bleibenden Grundstückswertminderung kommt. Wenn das Gehölz nicht dauerhaft in seiner Funktion beeinträchtigt wird, beispielsweise bei einer leichten Stammwunde, kommt es nicht zu einer bleibenden Grundstückswertminderung. Die Höhe des entstandenen Teilschadens wird aus den Kosten für die Sofort- und Nachbehandlung sowie Kontrolle berechnet. Auch das Risiko von Sekundärschäden wird dabei berücksichtigt. Wenn ein Baum oder Gehölz trotz Teilschaden eine bleibende Funktionsbeeinträchtigung erleidet, kommt es zu einer dauerhaften Grundstückswertminderung. Beispiele hierfür sind Wurzelschäden durch Ausgrabungen oder sehr große Stammwunden. Die Schadenshöhe bei Teilschäden wird aus der Kostensumme für verschiedene Schadenskomponenten berechnet. Dazu gehören der Funktionsverlust des Baumes, nötige Sofortmaßnahmen, Nachbehandlungen und Kontrollen sowie das Risiko und vorzeitige Ersatzinvestitionen. Kommt es zur Zerstörung des Gehölzes und damit zu einem Totalschaden, entspricht die Schadenshöhe dem Gehölzwert. Hinzu kommen Kosten, die für die Beseitigung des zerstörten Baumes oder Gehölzes anfallen.

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Behandlung von Baumschäden

Behandlung von Baumschäden

Die Behandlung von Baumschäden, welche durch äußere Einwirkungen verursacht wurden, ist abhängig von der Schadensart. Beispielsweise entstehen häufig Stammwunden durch Verkehrsunfälle, deren Verletzung häufig bis in den Holzkörper hineinragt und besonderer Behandlung bedarf. So soll das Eindringen von Pilzen oder die Bildung von Fäulnis verhindert werden. Lange Zeit wurden diese Wunden baumchirurgisch behandelt, indem sie ausgeformt, geglättet und mit einem Wundverschlussmittel bestrichen wurden. Ziel ist dabei, eine Überwallung der Wunde bzw. die Kallusbildung anzuregen. Als Kallus wird das Wundgewebe bezeichnet, welches zur Wundheilung beiträgt. Er wächst nicht nur am Wundrand, sondern auch auf der Wundfläche. Der Flächenkallus ist dabei direkt mit dem darunterliegenden Holz zusammengewachsen und verursacht weder Verfärbungen noch Fäulnis. Wird eine entstandene Stammwunde nun vollflächig mit Wundverschlussmittel eingestrichen, unterstützt dies die Selbstheilung bzw. die Wundreaktion des Baumes. Häufig wurden Wundverschlussmittel jedoch schnell rissig oder sind vollständig abgeblättert. Durch die Risse ist es wiederum möglich, dass Pilze in den Baum eindringen. Als effektiver stellte sich daher die Abdeckung der Wundfläche mit einer lichtundurchlässigen Kunststofffolie heraus. Diese Behandlungsmethode bewirkt häufiger und auf einem größeren Bereich der Wundfläche das Wachstum eines Flächenkallus. Baumart oder Jahreszeit sind dabei nicht von Bedeutung, wichtig ist nur eine schnelle Behandlung von Anfahrschäden, da bereits zwei Wochen nach der Entstehung eines Schadens keine Behandlung mehr Wirkung zeigte.

Fazit

Fazit

Der Wert eines Baumes oder Gehölzes wird meist bei Schadensersatzfällen ermittelt, um die Schadenssumme zu bestimmen. Wenn ein Baumschaden verursacht wurde, muss dieser schnell behandelt werden, damit die baumeigene Wundheilung noch rechtzeitig angeregt werden kann. In jedem Fall ist es ratsam, Baumschäden und Verletzungen von einem Sachverständigen kontrollieren zu lassen. Auch die Wertermittlung eines Baumes sollte von einem Profi übernommen werden. Wir von Baumsachverständiger.eu sind in Deutschland, Österreich und der Schweiz unterwegs, um Ihren beschädigten Baum zu untersuchen und zu behandeln – sprechen Sie uns gern an und wir vereinbaren einen ersten kostenlosen Beratungstermin.