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Baumgutachter

Baumgutachten erstellen | Kosten | Preise

Baumgutachten zu günstigen Kosten 
vom Profi erstellen lassen

Sie sind auf der Suche nach einem Sachverständigen, der Ihnen ein professionelles Baumgutachten erstellt? Dann sind unsere Experten von Baumsachverständiger.eu genau die richtigen Ansprechpartner für die Erstellung von Baumgutachten in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Wir prüfen die Bruch- und Standsicherheit Ihres Baumes, erstellen Bauverträglichkeitsgutachten und ermitteln den Gehölzwert Ihres Baumbestandes zu fairen Kosten.

Dabei verwenden wir baumschonende Messverfahren und modernste computergestützte Technik für fundierte und nachvollziehbare Ergebnisse. Zudem untersuchen und behandeln wir Schäden, die durch Umwelteinflüsse oder Unfälle an Ihrem Baumbestand verursacht wurden. Mit der Erstellung eines professionellen Baumgutachtens durch einen Sachverständigen kommen Sie Ihrer Verkehrssicherungspflicht nach und sind somit im Falle eines Schadens durch Astbruch oder Umkippen des Baumes rechtlich abgesichert. Sprechen Sie uns gern an – unsere Baumspezialisten stehen Ihnen gerne für eine kostenlose Erstberatung zur Verfügung.

Wann wird ein Baumgutachten benötigt?
Wann wird ein Baumgutachten benötigt?

Es gibt verschiedene Gründe für die Erstellung eines Baumgutachtens durch einen Sachverständigen. So ist es von Bedeutung, wenn Baumeigentümer ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen wollen. Diese gilt für jeden, der die Sachherrschaft über Bäume und Gehölze hat, welche eine potentielle Gefahrenquelle darstellen. Es besteht die Pflicht, alle notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um Sach- oder Personenschäden vorzubeugen. Ein professionelles Baumgutachten sollte erstellt werden, um die Bruch- und Standsicherheit des Baumes zu prüfen und gegebenenfalls notwendige Pflege- und Sicherungsmaßnahmen einzuleiten. Wer über ein solches Gutachten verfügt, ist im Schadensfall rechtlich abgesichert und meist nicht nach § 823 BGB zum Schadensersatz verpflichtet.

Auch im Streitfall tragen Baumgutachten häufig zur Klärung bei. Gibt es beispielsweise Streitigkeiten mit Nachbarn, weil die Baumkrone auf das Nachbargrundstück ragt oder Wurzeln durch Ausgrabungen beschädigt wurden, endet dies nicht selten in einer gerichtlichen Auseinandersetzung. In solchen Fällen ist ein einfaches Gutachten häufig nicht ausreichend, da es gewisse Formerfordernisse erfüllen muss. Daher werden diese Gutachten von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erstellt. Bei außergerichtlichen Auseinandersetzungen reicht jedoch die Erstellung eines einfachen Gutachtens, beispielsweise für die Schadensermittlung bei einem Versicherungsfall. Auch wenn Schäden am Baumbestand durch Verkehrsunfälle entstanden sind, ist ein professionelles Gutachten für die Schadenhöhe und den Schadensersatzanspruch ausschlaggebend.

Bruch- & Standsicherheitsgutachten
Bruch- & Standsicherheitsgutachten

Das Bruch- und Standsicherheitsgutachten ist eines der wichtigsten vorsorglichen Baumgutachten, da es Auskunft über die Verkehrssicherheit des Baumes gibt. Um die Sicherheit eines Baumes zu prüfen, werden in der Regel drei technische Untersuchungen angewendet. Während der Zugversuch die Standsicherheit durch die Randfaserdehnung am Stamm misst und Auskunft über die Bruchsicherheit gibt, ermittelt eine Schalltomographie Schäden im Stamminneren und misst damit die Stabilität des Baumes. Beide Methoden werden mithilfe von Computertechnik durchgeführt und sind damit besonders aussagekräftig, fundiert und nachvollziehbar. Darüber hinaus führen wir Bohrwiderstandsmessungen durch. Auf Grundlage der Messergebnisse wird das Baumgutachten erstellt.

Bäume sind oftmals starken Windlasten ausgesetzt, denen sie Stand halten müssen. Um zu testen, ob ein Baum unter extrem starken Windverhältnissen wie beispielsweise bei einem Orkan kippt oder bricht, kommt der Zugversuch zum Einsatz. Hierbei werden zunächst die Größe der Baumkrone sowie ihr Lastenschwerpunkt anhand von Fotos und der Computer-Software ermittelt. Ein Kletterer bringt anschließend ein statisches Seil an den Lastenschwerpunkt der Krone an, welches mit einer Zugeinrichtung verbunden ist. Damit wird die Windlast simuliert, die der Baum ausgesetzt ist. Die Neigung des Baumes wird am Stammfuß anhand Kippwinkelsensoren bzw. Neigungswinkelsensoren (Inclinometer) gemessen. Die Auswertung der Daten erfolgt in der Computer-Software, welche diese mit empirischen Messwerten vergleicht. Als Ergebnis erhält man einen Sicherheitswert, welcher das Verhalten des Baumes unter orkanartigen Bedingungen prognostiziert. Der Zugversuch gilt als sehr schonendes Messverfahren, da die erzeugte Neigung des Baumes überaus gering ist.

Einen genauen Querschnitt des Stammes und damit Auskunft über innere Schäden erhält man mittels einer Schalltomographie. Diese wird auch Impulstomographie genannt und seit Ende der 90er Jahre angewendet. An den Stamm werden kleine Nägel wenige Millimeter mit Sensoren in die äußeren Holzschichten geschlagen. Werden leichte Hammerschläge auf die Nägel ausgeübt, kommt es zur Indizierung von Impulsen, welche von den übrigen Sensoren empfangen werden. Durch das entstehende Netz an Schalllaufzeiten erstellt die gekoppelte Computer-Software ein farbiges Bild vom Querschnitt des Stammes. Befinden sich Schäden im Stamm, verlangsamt sich die Schallgeschwindigkeit der Impulse, was in der Grafik sichtbar wird. Ein großer Vorteil dieser Vermessungsmethode ist, dass sie zerstörungsfrei arbeitet.

Eine weitere Untersuchtungsmethode ist die Bohrwiderstandmessung. Mittels eines Resistographen wir die Holzdichte eines Baumes bestimmt.

Bauverträglichkeitsgutachten
Bauverträglichkeitsgutachten

Wenn Sie Baumaßnahmen planen und wissen möchten, ob der betroffene Baumbestand gefährdet ist, empfiehlt sich die Erstellung eines Bauverträglichkeitsgutachtens, auf dessen Grundlage entsprechende Schutzmaßnahmen geplant werden können. Diese sind unter anderem auch in verschiedenen gesetzlichen Regelungen vorgeschrieben, um Schäden am Baumbestand auf Baustellen zu verhindern. So dürfen beispielsweise Äste nicht ohne wichtigen Grund entfernt werden und der Stamm sowie Wurzelbereich sind durch entsprechende Vorkehrungsmaßnahmen vor Belastungen zu schützen. Viele Baumarten reagieren bereits auf leichte Verdichtungen oder Verunreinigung des Bodens überaus empfindlich und bilden Fäulnis, was zum Absterben führen kann. Auch wenn Bäume durch das Entfernen von Nachbarbäumen oder Gebäuden freigestellt werden, kann dies negative Auswirkungen auf ihre Vitalität haben. Somit sind regelmäßige Baumkontrollen und eine professionelle Nachbehandlung von großer Bedeutung.

Um Baumschäden auf Baustellen zu verhindern, müssen bereits in der Planungsphase entsprechende Schutzmaßnahmen festgelegt werden. Dabei bieten sich verschiedene Möglichkeiten an. Beispielsweise können vor Baubeginn Schutzzäune zur Abtrennung von Vegetationsflächen und Bäumen aufgestellt werden. Ist dies aufgrund beengter Verhältnisse auf der Baustelle nicht machbar, sollte ein lückenloser Stammschutzaus Holzbrettern angebracht werden. Dabei schützen Polsterelemente den Stamm vor Schäden und Wunden. Der Wurzelbereich kann zudem von einer druckverteilenden Matte über einer Kiesschicht vor Verdichtungen geschützt werden. Ist der Wurzelbereich von Ausgrabungen betroffen, ist ein Wurzelvorhang anzubringen. Dafür wird ein Graben ausgehoben und die betroffenen abgetrennten Wurzeln werden anschließend mit Folien vor Austrocknung oder Frost geschützt. Während der Bauarbeiten kann zudem ein senkrechter Verbau am Rand der Baugrube den Baumbestand schützen. Wichtig ist die ständige Kontrolle der vorgenommenen Schutzmaßnahmen während der Bauphase sowie eine ökologische Baubegleitung durch einen Fachmann. Auch im Nachgang sollte bei entstandenen Schäden eine Kronen-, Stamm- und Wurzelpflege durchgeführt werden.

Gehölzwert- und Schadensermittlung an Bäumen
Gehölzwert- und Schadensermittlung an Bäumen

Der Wert eines Baumes oder Gehölz ist dann von Bedeutung, wenn Grünflächen beschädigt oder zerstört wurden und ein Schadensersatzanspruch besteht. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Stamm eines Baumes durch einen Verkehrsunfall beschädigt wurde. Auch wenn Grundstücksteile öffentlich-rechtlich in Anspruch genommen werden, muss der Gehölzwert für die Höhe der Entschädigung ermittelt werden, da er den Grundstückswert bestimmt. Darüber hinaus trägt der Gehölzwert zu einer realistischen Einschätzung der Rentabilität von geplanten Baumpflegemaßnahmen bei.

Der Gehölzwert wird mithilfe der Methode Koch ermittelt, welche vom Bundesgerichtshof 2013 offiziell anerkannt wurde. Nach dem Sachwertverfahren werden zunächst die Herstellungskosten zu den aktuellen marktüblichen Preisen ermittelt. Dazu gehören beispielsweise Kosten für die Pflanzung und die Anwachs- und Herstellungspflege, wie für Bewässerung, Jäten und Erziehungsschnitt. Hinzu kommt die Zinsbelastung, welche durch die lange Laufzeit von Bäume einen nicht unerheblichen Kostenfaktor darstellt. Neben den Herstellungskosten und Zinsen werden zudem wertmindernde Faktoren wie Fehler, Schäden und das Baumalter berücksichtigt. Die Höhe der Wertminderung wird durch festgelegte Richtlinien bestimmt, wie beispielsweise die Alterswertminderung durch die AfA (Abschreibung für Abnutzung). Auch die Gehölzausgangsgröße und Gehölzfunktion sind Wertbeeinflussungsfaktoren bei der Methode Koch.

Neben der Ermittlung des Gehölzwertes übernehmen unsere Spezialisten zudem die Untersuchung und Bewertung von Baumschäden. Dabei werden verschiedene Schadensarten unterschieden. Entsteht beispielsweise ein Teilschaden, wird dieser danach kategorisiert, ob der Baum durch den Schaden dauerhaft in seiner Funktion beeinträchtigt wird und es dadurch zu einer bleibenden Grundstücksminderung kommt. Die Schadenshöhe für einen Teilschaden berechnet sich aus der Kostensumme für verschiedene Schadenskomponenten. Dazu gehören nötige Sofortmaßnahmen, Nachbehandlung, Kontrollen, vorzeitige Ersatzinvestition und unter Umständen der Funktionsverlust. Wenn es zur Zerstörung des Gehölzes und somit zu einem Totalschaden kam, entspricht die Schadenshöhe dem Gehölzwert sowie den zusätzlichen Kosten für die Beseitigung des Baumes. Teilschäden können hingegen effektiv behandelt werden. Dazu gehören beispielsweise Stammwunden, welche mithilfe von Folienabdeckung wieder zuwachsen können.

Preise / Kosten eines Baumgutachtens
Preise / Kosten eines Baumgutachtens

Die Kosten für ein Baumgutachten sind abhängig davon, ob es sich um einen Privatauftrag handelt oder ein Gutachten gerichtlich angeordnet wird.

Ist ein Gutachten aufgrund gerichtlicher Rechtsstreitigkeiten nötig, ist die Vergütung des öffentlich bestellten Sachverständigen in Deutschland eindeutig im Justiz-Vergütungs-Entschädigungs-Gesetz (JVEG) geregelt. Die geschätzten Kosten werden von beiden Parteien zu gleichen oder unterschiedlichen Teilen auf ein „neutrales“ Gerichtskonto gezahlt. Das Gutachten wird vom Sachverständigen erst erstellt, wenn das Geld hinterlegt wurde. Für die Vergütung von Sachverständigen im Bereich Garten- und Landschaftsbau gibt es verschiedene Honorargruppen, die sich zwischen 60 € und 80 € pro Stunde bewegen. Hinzu kommen die jeweils gültige Mehrwertsteuer sowie die Auslagenvergütung für beispielsweise Fahrtkosten. Diese Honorare sind jedoch nicht obligatorisch.

Wird ein Sachverständiger privat mit einem Baumgutachten beauftragt, sind die Kosten hierfür grundsätzlich vom Auftraggeber zu tragen. Dies ist auch der Fall, wenn Schäden durch Dritte entstanden sind. Der Auftraggeber kann sich jedoch die Kosten vom Schadensverursacher bzw. von seiner Versicherung erstatten lassen. In einigen Fällen kann sich die gegnerische Versicherung bereits im Voraus zur Übernahme der Kosten bereit erklären, sodass der Auftraggeber nicht in Vorleistung gehen muss. Dies ist häufig bei einer eindeutigen Sachlage der Fall.

Für die Höhe der Gutachterkosten kann sich an den Honoraren des JVEG orientiert werden. Dieses wird in den meisten Fällen als Ausgangsbasis herangezogen, da es eine faire und transparent geregelte Abrechnungsgrundlage bietet. Das Honorar kann jedoch auch frei vereinbart werden. Dabei wird das Vertragsverhältnis häufig nicht auf Stundenbasis geregelt, sondern pauschal pro Baum oder Projekt abgerechnet.